Sie ist zweifellos die Quelle für den Ursprung der Siedlung, deren Entwicklung sie leitmotivisch bis zur Gegenwart begleitet und sicher viel zu erzählen wüsste von Menschenschicksalen und Zeitläufen, so wie „Die Brücke über die Drina“ aus dem Werk des jugoslawischen Nobelpreisträgers von 1961 Ivo Andric.
Man hat die erste Rednitzbrücke wahrscheinlich im beginnenden Spätmittelalter nur wenige Jahre vor ihrer erstmaligen urkundlichen Nennung -anstelle einer wenige hundert Meter flussaufwärts bei Neuwerk befindlichen Furt – dort errichtet, wo die vom Wasser der Rednitz ausgeräumte, tiefe und verhältnismäßig schmale Schlacht zum Bau einer Brücke einlud, da im felsigen Untergrund die notwendige Festigkeit gewährleistet, nur eine recht kurze Strecke zu überbrücken und die Hochwassergefahr gering war.
Interessiert an einem solch stabilen Flussübergang war besonders die Reichsstadt Nürnberg, die wegen des zunehmenden Handels ihrer Kaufleute die städtische Bauverwaltung mit der Errichtung der hochliegenden Brücke beauftragt hatte und in den folgenden fünf Jahrhunderten auch die Baulast bei größeren Reparaturen trug.
Deshalb berief man zu Arbeiten am Steiner Brückenpfeiler 1498 als Berater den berühmten Bildschnitzer Veit Stoß – so wie seinen ebenso namhaften Zeitgenossen aus der Epoche Dürers, den Bildhauer Adam Kraft, der als Gutachter beim Bau einer Seitenkapelle der heuer 500 Jahre alt gewordenen Schwabacher Stadtkirche bestellt gewesen war. Während letzterer bei dieser Dienstfahrt auf den Tod erkrankte, fand Veit Stoß in Stein seine Ehefrau, aber auch den Grund für eine finanzielle Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Rat um die Gestehungskosten für seine fachaufsichtliche Tätigkeit.
Mit dem Anfall von Stein zusammen mit der Reichsstadt Nürnberg an das Königreich Bayern 1806 ging auch die Baulast auf den bayerischen Staat über, der die Verantwortung für die Erhaltung des Überganges der Brücken-, Wasser- und Straßendirektion beim Landgericht Nürnberg auferlegte.
Erst 1889 wurde die alte hölzerne Brücke abgetragen und der Brückenpfeiler in der Flussmitte neu aufgerichtet, so dass die Überführung noch im Geburtsjahr Adolf Hitlers dem Verkehr übergeben werden konnte. Der Bestand der zweiten steinernen Brücke war identisch mit den Lebensdaten des Führers und Reichskanzlers. Sie wurde zum Ende des von ihm verbrochenen Weltenbrandes am 19. April 1945 – einen Tag vor seinem letzten Geburtstag – durch eine deutsche Truppeneinheit vom Ostufer aus gesprengt.
Ihre Zerstörung bewahrte Stein zwar zunächst vor großen Durchzügen amerikanischer Truppen, doch dann halfen sich diese mit einer Pontonbrücke, über die ihre US-Trucks rollten. Bis zum Wiederaufbau im Juni 1945 hielt man den Verkehr von Stein zum Ostufer durch einen Fährbetrieb aufrecht.
Der ständig wachsende Kraftfahrzeugverkehr in den 60er Jahren verschärfe die Belastung der Hauptstraße als Zubringer zur Rednitzbrücke so sehr, dass eine Verbreiterung der Brückenfahrbahn um sechs Meter angezeigt war. Ehe dies nach Abtragung der alten Brücke geschehen konnte, war für ein halbes Jahr eine hölzerne Behelfsbrücke erstellt worden, deren Belag bei Nebelfeuchte und Regennässe durch ineinanderrutschende Autos manchen zusätzlichen Stau verursachte. Nach Einbringen der neuen, 40 Meter langen und 60 Tonnen schweren Spannbeton-Eisenträger wurde im November 1971 die letzte in der Reihe der Steiner Rednitzbrücken dem Verkehr übergeben, der auf ihr – im Gegensatz zum häufigen Stop-and-go-Betrieb auf der Hauptstraße – unbehindert in beiden Richtungen fließt.
Dabei denken die wenigsten Verkehrsteilnehmer wohl kaum daran, dass die erste „steinbruke“ möglicherweise namengebend für den Ort war und sicher als Bezeichnung für eine der vier Dingstätten des Kaiserlichen Landgerichts im Burggrafentum Nürnberg diente. Gerichtssitzungen sind urkundlich von 1296 „zu der steinbruke“ bis 1428 „ludicum in Lapide“ (Gerichtssitzung in Stein) überliefert. Dabei wurde in der ersten ein wichtiges Weistum getroffen, d.h. eine gerichtliche Feststellung über den Gerichtsstand der Zeidler, der Bienenzüchter in den Reichswäldern.
Somit steht die erste urkundliche Nennung in einem Rechtsvorgang, und die Stadt darf sich also rühmen, auf einem Boden gewachsen zu sein, der mit Gesetz und Rechtssprechung in einem unmittelbaren Bezug gestanden hat.