Das neue EU-Recht .. oder was viele davon halten..

Bei eBay ist oft folgendes zu Lesen:

Hinweis zur Gewährleistung: Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass auch Privatverkäufer Gewährleistung bzw. Garantie übernehmen, wenn sie diese nicht explizit ausschließen. Ich trete als Privatperson auf und lehne jegliche Gewährleistung ab.

oder:

Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

oder:

Dies ist ein Privatverkauf einer Gebrauchtware, bei dem jedweder Garantieanspruch ausgeschlossen ist! Bieten Sie also bitte nur mit, wenn Sie ausdrücklich auf die gesetzliche Gewährleistung völlig verzichten. Dieser Textzusatz ist nötig, denn das neue EU-Recht sieht eine mindestens einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor und das würde in keinem Verhältnis zum Kaufpreis stehen.

Alles Schmarrn!

Es genügt:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“

Punkt.

Es gibt dieses Gesetz nicht…